In Deutschland können Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – alle Fördermittel für Existenzgründungen in Anspruch nehmen. So kann das KfW Gründercoaching von Arbeitslosen zu besonders günstigen Konditionen genutzt werden. Aktuell (Stand 26.11.2015) ist das Budget für 2015 ausgeschöpft. 2016 startet die nächste Förderung. Nähere Infos unter: BAFA
1. Gründungszuschuss bei ALG I
Wenn Ihr Ziel die Selbständigkeit ist und Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Sie können diesen direkt bei Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie 6 Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich 300,- Euro zur sozialen Absicherung (Kranken-, Renten, Arbeitslosenversicherung). Es besteht die Möglichkeit, dass Sie nach den 6 Monaten, die 300,- Euro für weitere 9 Monate erhalten. Um den Gründungszuschuss zu erhalten muss:
- ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 90 Tagen bestehen
- die Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens muss durch die positive Stellungnahme einer sog. fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK) bestätigt werden
- ein Businessplan (interner Link), bestehend aus Lebenslauf, Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, einem Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, vorgelegt werden
Die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen wird Ihnen Ihr zuständiger Ansprechpartner der Agentur für Arbeit nennen. Leider besteht auf den Gründungszuschuss kein Rechtsanspruch mehr, er ist eine sog. KANN Leistung und die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall über die Gewährung.
2. Einstiegsgeld bei ALG II / Hartz IV
Auch wenn Sie kein ALG I (mehr) beziehen sondern ALG II, können Sie für höchstens zwei Jahre einen Zuschuss zur Selbständigkeit, das Einstiegsgeld bekommen. Sie können dieses direkt bei Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit beantragen. Anders als beim Gründungszuschuss besteht auf das Einstiegsgeld kein Rechtsanspruch!
Das Einstiegsgeld beträgt etwa 50% des Leistungsbezuges. Erhalten Sie z.B. 359,- € im Monat, so wären dies 179,50 € im Monat zusätzlich. Die Anforderungen, der ARGEn / Jobcenter für die Bewilligung von Einstiegsgeld sind unterschiedlich. I. d. R. wird Ihr Fallmanager einen Businessplan, bestehend aus Lebenslauf, Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau verlangen. Häufig wird auch bzgl. der Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens die Stellungnahme einer sog. fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK) eingeholt. Nachteil des Einstiegsgeldes ist, dass die Einnahmen aus der Selbständigkeit zum größten Teil mit den ALG II Leistungen verrechnet werden.
3. Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen
Die Agenturen für Arbeit können auch die Durchführung von wenigen Wochen dauernden Trainingsmaßnahmen für Existenzgründer finanziell fördern. Auf die Förderung solcher Maßnahmen besteht jedoch kein Rechtsanspruch, sie liegt im jeweiligen Ermessen der Agentur für Arbeit vor Ort. Daneben besteht bei Weiterbildungsmaßnahmen (Seminaren), die auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse zur Ausübung selbständiger Tätigkeiten ausgerichtet sind grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Weiterbildungsförderung. Neben der Übernahme der Weiterbildungskosten (Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung) wird auch die Zahlung von Unterhaltsgeld übernommen. Weitere Informationen zu Existenzgründungsseminaren und konkreten Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
4. Fremdfinanzierung
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Kapitalbeschaffung über einen Kredit. Die KFW Bank bietet Existenzgründern den ERP – Gründerkredit . Das Startgeld für die Selbstständigkeit.
Grundlagen für einen Kreditanspruch sind fachliche und kaufmännische Qualifikationen, in dem Bereich, wo die Selbstständigkeit stattfinden soll. Der Kreditrahmen kann bis zu 100.000 € betragen und kann auch ohne Einbringen von Eigenkapital beantragt werden. Die Finanzierung läuft fünf bis zehn Jahre und kann nach zwei tilgungsfreien Jahren zurückgezahlt werden.

