Rechtsformwahl – das sollten Sie beachten

Die Wahl der Rechtsform ist für eine erfolgreiche Existenzgründung entscheidend. Daher sollte man sich bei der Wahl der Rechtsform folgende Fragen stellen:

  • Möchte ich mein Unternehmen alleine oder mit Partner(n) führen?
  • Welche Haftungsrisiken habe ich und möchte ich diese beschränken? oder:
  • Möchte ich unter steuerlichen Gesichtspunkten die günstigste Rechtsform wählen?

Mit der nachfolgenden Übersicht – die nur einen Auszug der Möglichkeiten darstellt – erhalten Sie einen ersten Einblick in die möglichen Rechtsformen aus steuerlicher Sicht.

Das Einzelunternehmen

  • Grundlegendes: Das Unternehmen wird von EINER Person (=Inhaber) geführt. Das Einzelunternehmen kann sowohl von Gewerbetreibenden als auch Freiberuflern geführt werden.
  • Rechtlicher Hinweis: Wer ein Handelsgewerbe ausübt und kein Kleingewerbe betreibt, ist Kaufmann und hat nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches auch so zu firmieren.
  • Buchführung: Der Kaufmann ist buchführungspflichtig und muss nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres eine Bilanz erstellen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht Buchführungspflichtig (aber ggf. Aufzeichnungspflichtig nach anderen Gesetzen, wie z. B. Umsatzsteuergesetz). Sie ermitteln ihren Gewinn i. d. R. durch die sog. Einnahmen-Überschussrechnung.
  • Haftung: Der Einzelunternehmer haftet immer persönlich mit seinem gesamten Vermögen (Betriebsvermögen und Privatvermögen).
  • Steuern: Die Besteuerung des Gewinns erfolgt in der Einkommensteuererklärung des Inhabers – mit dem persönlichen Steuersatz. Bei Gewerbetreibenden kommt noch eine Anrechnung der Gewerbesteuer in der Einkommensteuer in Betracht. Gewerbetreibende haben ihren Gewinn auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen wird ein Freibetrag von 24.500 € berücksichtigt.

Die Personengesellschaft

  • Grundlegendes: Die einfachste Form ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Die Gesellschaft besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern. Die Gesellschaft kann gewerblich (kein Handelsgewerbe) oder freiberuflich tätig sein.
  • Haftung: Die Gesellschafter haften gemeinsam und gesamtschuldnerisch, auch mit dem Privatvermögen.
  • Steuern: Ist die GbR gewerblich tätig, unterliegt sie der Gewerbesteuer. Auch hier ist ein Freibetrag von 24.500 € zu berücksichtigen. Für die Einkommensteuer wird der Gewinn zunächst für die Gesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt. Jeder Gesellschafter hat gem. seiner Beteiligungsquote seinen Gewinnanteil in der Einkommensteuererklärung unter Anrechnung der anteiligen Gewerbesteuer mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Die Kapitalgesellschaft

  • Grundlegendes: Die gängigste Kapitalgesellschaft in Deutschland ist die GmbH. Für die Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € notwendig. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl I 2008, 2026) wird das GmbH-Gesetz grundlegend modernisiert. Gründern steht nunmehr mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Sie ist für Existenzgründer interessant, die zu Beginn ihrer Tätigkeit wenig Stammkapital haben und / oder benötigen. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Die „Mini-GmbH“ darf im Geschäftsverkehr nicht als GmbH auftreten. Sie muss in ihrem Namen den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
  • Buchführung: Die GmbH und die UG sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Sie sind Buchführungspflichtig und müssen nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss aufstellen. Darüber hinaus ist die Bilanz und der Anhang im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
  • Haftung: Die Gesellschaft haftet selbst unbeschränkt mit ihrem Vermögen, während die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften.
  • Steuern: Die GmbH und die UG sind juristische Personen. Sie unterliegen in der Besteuerung der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei der GmbH und UG liegt die Steuerbelastung bei ca. 30 % (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unter Annahme eines Gewerbesteuerhebesatzes von 400 %).

Die GmbH & Co KG

  • Grundlegendes: Eine Verbindung aus Kapital- und Personengesellschaft stellt die GmbH & Co. KG dar. Die GmbH tritt bei der KG als einziger persönlich haftender Gesellschafter auf. Daneben ist eine oder mehrere natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt.
  • Haftung: Die Haftung ist im Ergebnis der zuvor dargelegten Konstellation auf das Stammkapital der GmbH beschränkt – obwohl es sich bei der GmbH & Co. KG trotzdem um eine Personengesellschaft handelt. Die Einschränkung des Haftungsrisikos prägt u. a. die Gründung einer GmbH erhebliche Kosten mit sich bringt. Bei der Existenzgründung könnte daher als Vorstufe eine kostengünstigere Gesellschaftsform gewählt werden, die dann bei entsprechender Geschäftsentwicklung in eine GmbH umgewandelt wird.
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