Durch das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ hat der Europäische Sozialfonds (ESF) bisher Beratungsleistungen für Gründer gefördert. Nach dem Auslaufen der Förderperiode zum 30.04.2015 hat die KfW sich entschieden, das Förderprogramm aus Eigenmitteln bis zur neuen Förderperiode des ESF, die zum 01.01.2016 startet, weiterzuführen.

Was ist das Programm Gründercoaching Deutschland?
Das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland bietet Existenzgründern und jungen Unternehmern die Möglichkeit, einen Zuschuss zu einer professionellen Beratung durch Unternehmensberater zu erhalten.
Wie sieht die neue Förderung aus KfW Eigenmitteln aus bzw. was hat sich geändert?
Die maximale Höhe der Beratung ist gesenkt worden. Waren bisher Leistungen bis zu einem Umfang von 6.000,- Euro förderfähig, so ist die Förderung nun auf ein Beraterhonorar bis 4.000,- Euro beschränkt. Weiterhin gültig sind die unterschiedlichen Fördersätze für alte und neue Bundesländer: In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) beträgt die Zuschusshöhe 75 Prozent des Beratungshonorars, in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig hingegen beträgt sie weiterhin nur 50 Prozent.
Die sonstigen Rahmenbedingungen haben sich für das durch die KfW finanzierte Förderprogramm auch leicht geändert: So kann das Programm nur innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Gründung eines Unternehmens in Anspruch genommen werden und nicht wie vorher innerhalb von 5 Jahren. Der Zuschuss für eine Beratung darf zukünftig nicht mehr direkt an den Berater ausgeschüttet werden, da eine Abtretung der Fördersumme nicht zulässig ist.
Auch kann die Mehrwertsteuer nicht mehr mitgefördert werden im Fall, dass der Gründer nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, z. B. als Kleinunternehmer. Neu ist ebenfalls, dass sich der Gründer durch ein Ausweisdokument (Personalausweis) bei Antragsstellung identifizieren muss.
Wer kann das neue Gründercoaching der KfW in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind weiterhin Unternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie erstmals auch sogenannte Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform. Alle Antragsteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selbständige Tätigkeit kann dabei, das ist eine weitere Erweiterung des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden.
Die selbständige Tätigkeit kann nun sowohl in Vollzeit als auch auf Dauer als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Bisher ist mittelfristig eine angestrebte Tätigkeit in Vollzeit nötig gewesen. Bisherige Förderungen im Programm Gründercoaching werden voll auf die maximale Förderung angerechnet. Daher sollten eventuelle Vorförderungen in einem neu eingeführten Formular, der Kummulierungserklärung, angegeben werden.
Zum 01.01.2016 wird das Coaching mit den anderen Beratungsförderungen für Unternehmen des Bundesmisnisteriums für Wirtschaft und Energie zusammengelegt. Alle Beratungsalternativen werden dann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten.
Was sind die nächsten Schritte, um ein Gründercoaching der KfW in Anspruch zu nehmen?
Wenn Sie sich für das Förderprogramm Gründercoaching interessieren, finden Sie hier ein Merkblatt und relevante Formulare der KfW. Sie können sich wenn Sie einen zuverlässigen fachkundigen Berater suchen auch mit einer E-Mail an beratersuche@gruender-guru.de direkt an uns wenden oder Sie nehmen mit einem sogenannten Regionalpartner der KfW, z. B. einer Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) Kontakt auf.

